Seit diesem Jahr ist die Novellierung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Kraft und erleichtert nicht nur den Bau von Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen, sondern begründet für Photovoltaik auch eine Baupflicht.
Remscheid. Um den Ausbau erneuerbarer Energien auch im Bausektor zu fördern, hat das Land Nordrhein-Westfalen umfassende Neuerungen beschlossen. Mit Kauf oder Neubau von Wohnhäusern geht ab 2025 die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen einher. Darüber hinaus lösen Wärmepumpen keine Abstandsflächen mehr aus. Schottergärten und Kunstrasen sollen dagegen vermieden werden.
Die umfassendsten Änderungen erfolgten für Photovoltaik-Anlagen: Seit dem 01. Januar 2024 gilt eine Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude, die sich ab dem 01. Januar 2025 auch auf Wohngebäude ausweitet. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Bauantrags. Ab 2026 besteht eine solche Pflicht zudem bei der Erneuerung von Dächern. Hinzu kommt, dass die Ausstattung von Zäunen und Dächern aller Art mit Photovoltaik-Anlagen verfahrensfrei, das heißt ohne erforderlichen Bauantrag, ausgestaltet wurde. Zuletzt spielt nun auch der Brandschutz für Photovoltaik-Anlagen keine Rolle mehr: die Abstandsgebote zu Brandwänden wurden ersatzlos gestrichen, die Vorgaben zu Wandbekleidungen und sonstigen Dachabständen gelockert.
Aber auch Wärmepumpen, die gerade für die „private Energiewende“ eine wichtige Rolle spielen, sind nun einfacher in künftige Bauvorhaben zu integrieren. „Die neue Regelung leistet einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Installation von Wärmepumpen“, betont Herr Hoppe vom Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid. Die Installation einer Wärmepumpe vor dem Haus löst keine Abstandsflächen (also Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind) mehr aus, sodass die Errichtung gerade auf kleinen Grundstücken oder in Reihenhausanlagen erheblich erleichtert bzw. erst ermöglicht wird. Da sich die Wärmepumpen-Technologie stetig weiterentwickelt und auch eine Quartiersversorgung möglich sein soll, enthält die neue Vorschrift zu Wärmepumpen keine Größenbegrenzungen.
Um die Artenvielfalt zu fördern, umfasst die Novellierung auch Vorschriften, die „Steinwüsten“ in Vorgärten einen Riegel vorschieben sollen. Nicht überbaute Flächen auf bebauten Grundstücken sind deshalb künftig zu begrünen bzw. zu bepflanzen, sofern die Fläche nicht für eine andere, zulässige Verwendung benötigt wird. Dabei wird nun auch explizit klargestellt, dass Schotterungen oder die Verwendung von Kunstrasen eine solche gerade nicht darstellen.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten, welche Möglichkeiten zur Modernisierung von Wohngebäuden es gibt, finden Sie im ModernisierungsCheck unter www.alt-bau-neu.de/remscheid.
Die Stadt Remscheid ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.