Seit 01.01.2020 gibt es neue attraktive Förderkonditionen für Heizanlagen mit erneuerbaren Energien!
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.
Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.