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Gut informiert mit dem Gebäude-Energieausweis

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, benötigt einen Gebäude-Energieausweis. Energieausweise für Gebäude wurden eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter zu machen. Grundsätzlich muss bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorliegen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurden die Anforderungen verschärft.

Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.

Ein übersichtliches Faltblatt hiflt bei der Entscheidung, ob ein verbrauchs- oder gebäudeorientierter Ausweis auszustellen ist.

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