Kreis Gütersloh

04.07.2018: Erste Energieausweise für Altbauten werden im Juli 2018 ungültig

Kreis Gütersloh: Im Juli 2008 wurden die ersten Altbauten verpflichtend mit einem Energieausweis ausgestattet. Bei einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren müssen in den nächsten Monaten die ersten Dokumente neu erstellt werden. Bei Neubauten und modernisierten Gebäuden sind bereits seit Oktober 2017 erste Ausweise ungültig geworden.

Aktuelle Informationen zum Energieausweis hält Ursula Thering vom Kreis Gütersloh bereit. Aktuelle Informationen zum Energieausweis hält Ursula Thering vom Kreis Gütersloh bereit. „Hauseigentümer müssen aber nicht direkt handeln“, weiß Ursula Thering, Klimaschutzbeauftragte vom Kreis Gütersloh. „Ein neuer Energieausweis ist erst dann nötig, wenn ein Nutzerwechsel im gesamten Haus oder in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses ansteht.“ Wer sein Haus selbst bewohnt, benötigt keinen Ausweis. Neuen Miet- und Kaufinteressenten muss das aktuelle Energielabel bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Grundsätzlich wird der Energieausweis nur für ganze Häuser und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Das Dokument zeigt auf einer Skala von grün bis rot, wie gut der Energiestandard ist. Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV genannt. Der Preis für einen Ausweis ist nicht in der Verordnung geregelt, sondern vor der Auftragsvergabe mit dem Aussteller auszuhandeln.

Der Kreis empfiehlt Hausbesitzern, die einen neuen Energieausweis benötigen, sich an qualifizierte Fachleute aus der Region zu wenden und einen Bedarfsausweis in Auftrag zu geben. „Dieser ist aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis, da er eine Analyse des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wiedergibt“, erklärt Thering. „Es findet vor Ort eine Besichtigung des Gebäudes statt. Ein möglicher Sanierungsbedarf kann am Objekt festgestellt werden“. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf Daten der Heizkostenabrechnung und ist somit vom Nutzerverhalten abhängig. Der höhere Informationsgehalt des Bedarfsausweises rechtfertigt auch einen höheren Preis. Von Billigangeboten im Internet rät Thering wegen höherer Fehlerquote und fehlender Besichtigung des Hauses grundsätzlich ab.

Qualifizierte Ausweisaussteller vor Ort finden Interessenten im Internetportal ALTBAUNEU des Kreises Gütersloh unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh (Pfad: Energieberatersuche - Energieausweisaussteller). Ein Faltblatt zum Energieausweis kann bei Ursula Thering unter Tel. 05241-852762 oder per Mail an Ursula.Thering@gt-net.de angefordert werden.